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BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvQ 9/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine einstweilige Anordnung bei anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvQ 9/93
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege, insbesondere durch Anrufung der ordentlichen Gerichte, erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 379 [380 f.]; 37, 150 [151]). - BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvQ 8/73
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 15.03.1993 - 2 BvQ 9/93
Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege, insbesondere durch Anrufung der ordentlichen Gerichte, erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 379 [380 f.]; 37, 150 [151]).